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Home Page : News : ALLGEMEIN : RIAA verklagt MP3.com wegen Beam-It-MP3s


RIAA verklagt MP3.com wegen Beam-It-MP3s
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(MPeX.net/gpel - 22.01.2000) - Die RIAA hat der Aktiengesellschaft MP3.com, seineszeichens größter Anbieter von MP3-Musik im Internet, in einem Brief an CEO Michael Robertson mitgeteilt, daß ein Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen eingeleitet worden ist.

Die Recording Association geht damit gegen den neuen my.mp3.com Service vor (wir berichteten), bei dem es möglich ist, komplette Audio-CDs als MP3s zu streamen bzw. herunterzuladen. MP3.com besitzt nach eigenen Angaben eine Datenbank der 40.000 bekanntesten Alben aller namhaften Künstler und Plattenfirmen.

In einem Interview direkt nach dem Start des Services letzte Woche ging CEO Robertson nicht davon aus, verklagt zu werden, da es durch seinen Service nicht möglich sei die Titel auf der Festplatte zu speichern, sondern nur einmal live zu hören. Die RIAA mahnt in seinem Vorgehen nicht etwa die Sicherheitslücke an, die es ermöglicht die MP3-Titel sehr wohl permanent abzuspeichern, sondern bemängelt, daß im Vorfeld der Aktion keine Lizenzverträge mit den Plattenfirmen geschlossen worden sind, um einen solchen Service anbieten zu dürfen.

MP3.com nimmt im Gegensatz dazu die Position ein, keine Lizenzen kaufen zu müssen, da hier nur ermöglicht werde, Audio-CDs zu hören, die der Benutzer selbst gekauft hat. Auch diese Argumentation läßt sich bereits in der Basis wiederlegen, da über die Weitergabe von Zugangsdaten oder direkter Veröffentlichung der URLs, bei denen die MP3s abgelegt sind, alle eingebuchten Titel für die komplette Aussenwelt zur Verfügung stehen - doch soweit geht die RIAA (noch) gar nicht.

President Hilary Rosen von der RIAA schreibt in Ihrem öffentlichen Brief an MP3.com, daß direkt nach Start des Angebots versucht worden ist eine Lizenzverhandlung durchzuführen, die von CEO Robertson abgelehnt worden war. "Es entzieht sich jeglicher rechtlichen Grundlage eine riesige Datenbank mit Titeln unserer angehörigen Musikfirmen zu erstellen" so Rosen, "[...] auch wenn die individuellen Rechte des CD-Besitzers in Betracht gezogen werden, kann dies nicht zum Zweck des kommerziellen Nutzens [von MP3.com] geschehen". In den abschließenden Paragraphen der Mitteilung gibt Rosen zu erkennen, daß durchaus Interesse an einer kreativen Zusammenarbeit mit Technolgiepartnern besteht und zeigt sich weiterhin offen für weitere außergerichtliche Einigungen mit MP3.com.

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