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Musikverband will Napster-Download verbieten, stellt deutschen Websites Ultimatum

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29.07.2000 | Von Gregor Lawatscheck | Seite 1 von 2

Viele deutsche Internet-Angebote zum Thema MP3 erhielten am Freitag Mittag per eMail eine Aufforderung der deutschen Landesgruppe der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry), der weltweiten Vereinigung der Tonträgerhersteller. Darin wird per Ultimatium aufgefordert, bis zum Samstag, den 29.07.00 um 17:00 einzelne Seiten, über die Napster heruntergeladen werden kann, zu löschen. Sollte dies nicht geschehen, so behalte die IFPI sich vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Ihr könnt den Brief im RTF-Format (MS-Word) runterladen und Euch selbst einen Eindruck verschaffen: napster447.rtf - eingegangen am Freitag, 28.7.2000 - 14:45.

Interessant ist die Aufmachung dieses Serienbriefes: In der Betreffzeile ist die Rede von "Internet-Homepage mit unautorisierten Musikaufnahmen", der zweite Absatz ließt sich: "In Zusammenarbeit mit unseren internationalen Schwesterorganisationen wird von uns regelmäßig das Internet auf nichtautorisierte Musikinhalte überprüft". Die läßt darauf schließen, daß dieser Brief normalerweise für die Verwendung zur Abmahnung von Musikangeboten findet, die unlizensierte MP3s direkt von ihrem Server zum Download anbieten.

Danach folgt die geniale Überleitung der IFPI zum Thema Napster: "Dabei haben wir festgestellt, daß auf Ihrem Server unter der URL http://www.mpex.net/software/details/napster.html der Dienst der Firma Napster.com zugänglich gemacht wird." - Es stellt sich bereits an dieser Stelle die Frage, was das Programm Napster an sich für eine unautorisierte Musikaufnahme darstellt.

Aber es wird freilich noch besser: "Wie Sie den Medienveröffentlichungen entnommen haben werden, hat das Distrikt Gericht in San Francisco, Kalifornien den Dienst von MP3.com per Einstweiliger Verfügung verboten, weil durch die Verbreitung von Musikaufnahmen die Urheber- und Leistungsschutzrechte unserer Mitgliedsfirmen und der ihnen verbundenen ausübenden Künstler an diesen Aufnahmen verletzt werden." - Irgendwas muß an uns vorübergegangen sein - der Dienst von MP3.com ist verboten worden?

Hätte der gute Mann von der IFPI etwas genauer die MPeX.net News gelesen, wüßte er, daß eine einstweilige Verfügung gegen Napster ausgesprochen wurde - weder ein Verbot von MP3.com noch von Napster!

Die Richterin hat lediglich festgesetzt, daß Napster es schaffen muß, bis zum 29.07. sämtliche Einträge unlizensierte MP3s aus seinen Suchdatenbanken zu entfernen. Da es technisch nicht möglich ist, eine Unterscheidung durchzuführen, ist Napster Inc. gegen die Verfügung in die Berufung gegangen. Mittlerweile steht fest, daß Napster seinen Service bis auf weitere Verhandlungen forsetzen darf. Wäre der Berufung nicht stattgegeben worden, so hätte Napster seine Suchdatenbanken vorerst schließen müssen. Der Napsterclient als Programm für sich allein ist vom Bezirksgericht in San Francisco zu keiner Zeit als rechteverletzend bezeichnet worden.

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