Musikverband will Napster-Download verbieten, stellt deutschen Websites Ultimatum
29.07.2000 | Von Gregor Lawatscheck | Seite 2 von 2
|
Auch die Verwendung des Napster-Clients mit einem Napster-Server ist nicht zwingend illegal. Erst in dem Moment, wo unlizensierte Musik ausgetauscht wird, können überhaupt Rechtsansprüche geltend gemacht werden. Die Argumentation der IFPI Deutschland ist vergleichbar mit einer Aufforderung den Packer WinZIP nicht mehr zum Download zur Verfügung zu stellen, da damit eventuell unlizensierte Inhalte komprimiert und ausgetauscht werden könnten. Der Zusatz im Schreiben der IFPI "Auch die Verfügbarmachung des Dienstes von Napster.com per Hyperlink ist rechtsverletzend" bleibt ohne Referenzangaben als reine These unbegründet. Das Schreiben als solches - in Form einer eMail ohne Unterschrift - und ohne jegliche rechtliche Referenz - zu alldem die Stellung eines Ultimatiums von Freitag 14:00 Uhr bis Samstag 17:00 Uhr muß als Einschüchterungsversuch bewertet werden. Aufgrund der vorgetragenen Situation insbesondere der Tatsache, daß Napster an sich kein illegales Programm ist, sieht sich MPeX.net nicht veranlaßt den Download des Client-Programms Napster aus dem Angebot zu nehmen. Wir werden vielmehr von Clemens Rasch in der Funktion des Jusitiars der IFPI, vom dem das Schreiben ausging, eine Stellungnahme bezüglich der uns und anderen Internetseiten betreffenden, unbegründeten Anschuldigung fordern. ZDnet Deutschland, die als erstes einen Pressebericht zu dieser Aktion online präsentierten, sehen sich ebenfalls nicht veranlaßt Napster als Download aus dem Angebot zu nehmen. Wir bestärken alle anderen deutschen Seiten auch ihre Kopien online zu lassen - die IFPI ist zwar international und gibt dies ist in seinem Anschreiben auch stolz preis - um eine internationale Aktion handelt es sich allerdings nicht. Nur die IFPI in Deutschland meinte, bisher in solcher Weise reagieren zu müssen... |
KOMMENTARE / DISKUSSION
NEWSLETTER
» Jetzt für kostenlosen Newsletter anmelden
| « Voriger Artikel | News Gesamtübersicht | Nächster Artikel » |









